Coronavirus in Polen. Was ist erlaubt und was verboten? Die Regierung führt weitere Einschränkungen ein.
Der Ministerpräsident hat die Einführung weiterer Einschränkungen angekündigt. Wir werden das Zuhause nur um notwendige Angelegenheiten zu erledigen, verlassen dürfen. Verboten werden alle Menschenversammlungen von über zwei Personen. Die Einschränkungen gelten auch für den Einkauf in Geschäften. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe von 5 bis 30 Tausend PLN belegt.
15.04.2020 | aktual.: 16.04.2020 09:22
Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und Gesundheitsminister Łukasz Szumowski haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Einführung neuer Einschränkungen angekündigt. Der Kampf gegen die Coronavirus-Epidemie tritt in die nächste Phase vom 1. April ein.
“Diese Situation verlangt von uns enorme Disziplin“, betonte der Ministerpräsident.
Die neue Verordnung wird jeder von uns zu spüren bekommen. Es ist ein vorübergehendes Ende von Treffen mit Freunden an Boulevards, Spielplatzbesuchen mit Kindern, Grillen oder Spaziergängen in Parks. Was ist verboten?
• Es wurde ein absolutes Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen eingeführt. Dies betrifft jedoch keine Familien.
• Der minimale Abstand zwischen Menschen im öffentlichen Raum wird auf 2m vergrößert. Ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
• Das Verlassen des Hauses ist verboten. Es ist jedoch erlaubt das Zuhause aus triftigen Gründen wie das notwendige Einkaufen oder der Weg zur Arbeit zu verlassen. Parks, Plätze, Boulevards und Leihräder dürfen nicht mehr genutzt werden.
• Ab dem 16. April müssen alle Personen im öffentlichen Raum Mund und Nase bedecken. Das muss keine Gesichtsmaske sein, ein Halstuch oder ein Schal tun es auch.
• Die Beschränkung gilt für die Anzahl der beförderten Personen. Bei allen Fahrzeugen muss die Hälfte der Sitzplätze bei einer Sitzplatzkapazität von mehr als 9 Personen frei bleiben. Die Beschränkung gilt nicht nur für den öffentlichen Verkehr, sondern auch für private Transportunternehmen.
• Alle bisherigen Einschränkungen gelten weiterhin. Beim Verstoß dagegen drohen Strafen.
Das Verbot das Haus zu verlassen
Das Schlagwort “bleib zu Hause“ ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht. Der Ministerpräsident informierte, dass das Verlassen des Hauses nur aus wirklich triftigen Gründen, erlaubt wird. Dazu zählen das notwendige Einkaufen, Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit, wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice gewährleisten kann.
Abgesehen vom Spazierengehen mit dem Hund, gilt das Verbot auch nicht für das Hinausgehen, um den engsten Verwandten zu helfen. Auch wenn jemand als Volontär beim Kampf gegen das Virus tätig ist, darf er sich im Rahmen dieser Tätigkeit frei bewegen.
Es ist verboten, an Stränden und auf Grünflächen zu gehen. Das Verbot gilt für Parks, Rasenflächen, Promenade, botanische Gärten und Zoos. Jüngste Erfahrungen zeigen, dass sich viele Menschen an diesen Orten versammelt haben. Dann steigt das Risiko der Verbreitung des Coronavirus. Die Möglichkeit, Fahrräder zu mieten, wird aus dem gleichen Grund eingeschränkt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich im öffentlichen Raum ausschließlich in Begleitung von Erwachsenen aufhalten.
Die Polizei soll die Einhaltung dieser Regeln überwachen und beurteilen, ob jemand einfach nur spazieren geht oder ob es einen triftigen Grund für sein Hinausgehen gibt. Verstöße gegen die Vorschriften sollen mit Bußgeldern bestraft werden.
Das Versammlungsverbot
Eingeführt wird ein absolutes Versammlungsverbot. Verboten werden laut neuen Vorschriften jegliche Begegnungen, Veranstaltungen oder Versammlungen. Eine Ausnahme stellen Ereignisse dar, an denen nur Familienmitglieder teilnehmen.
“Wenn wir unsere Kontakte nicht auf das Minimum begrenzen, werden wir die Zahl der Kranken nicht reduzieren und keine größere Zahl an menschlichen Leben retten können. Ich weiß, dass es schwer ist, aber ich bitte um noch stärkere Einschränkungen“, betonte Łukasz Szumowski.
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Im öffentlichen Raum dürfen sich höchstens zwei Personen gemeinsam aufhalten - diese Einschränkung gilt nicht für Familien. An Gottesdiensten oder Beerdigungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Dazu zählen keine Personen, die bei der Abwicklung der Zeremonie tätig sind z.B. Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens.
Es ist somit verboten in den Wald zu gehen und dort Freunde zum Grillen zu treffen. Also das, was in den letzten Tagen stattgefunden hat, als Wälder, Parks und Boulevards voll von Spaziergängern waren, die sich in Gruppen versammelt haben.
Die Strafe für den Verstoß kann bis zu 5.000 PLN betragen. Die Einschränkungen der Personenzahl gelten nicht für Betriebe. Es sollte jedoch ein Abstand zwischen den Mitarbeitern von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Die Mitarbeiter müssen Handschuhe tragen und Zugang zu Desinfektionsmitteln haben. Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung der oben genannten Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
Beschränkungen der Anzahl der Passagiere im Transport
Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeuge mit einer Kapazität von mehr als neun Sitzplätzen. Busse und Straßenbahnen werden weiterhin verkehren, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Fahrzeug befinden darf, wurde jedoch begrenzt. *Nur die Hälfte der Sitzplätze wird besetzt werden dürfen, *damit zwischen den Passagieren die unerlässliche Distanz eingehalten werden kann.
“Eine Bitte an die Stadtbehörden, den öffentlichen Verkehr so zu organisieren, dass lediglich jeder zweite Sitzplatz besetzt wird. Je weiter wir voneinander entfernt werden, desto sicherer wird es für uns sein“, appellierte der Gesundheitsminister.
Mateusz Morawiecki betonte, dass in Bussen und Straßenbahnen kein Gedränge herrschen darf. Die Verkehrsmittel müssen sicher für Personen sein, die gezwungen sind diese zu nutzen.
“Wir sollten die öffentlichen Verkehrsmittel frei lassen und zwar für diejenigen, die zur Arbeit, zur Apotheke und zum Geschäft fahren müssen, oder auch für diejenigen, die kein Homeoffice anbieten können“, sagte der Ministerpräsident.
Die Beschränkung gilt nicht nur für den öffentlichen Verkehr, sondern auch für private Transportunternehmen. Wenn der Bus 20 Sitzplätze hat, dann können maximal 10 Personen in ihm fahren. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einer Kapazität von mehr als 9 Sitzplätzen. Es ist zu betonen, dass das Verbot nicht für Autos gilt.
Beschränkungen der Anzahl von Kunden in Geschäften, Postämtern, Drogerien
Das Gedränge in den Geschäften ist verboten. Jedes Geschäft sowie jede Serviceeinheit kann maximal von so vielen Personen betreten werden, wie die Summe aus der Anzahl aller Kassen addiert mit 3 ergibt. In der Post gilt: zwei Kunden pro Schalter, auf Märkten drei pro Stand.
An den Wochenenden werden die großen Baumärkte geschlossen sein.
Alle Geschäfte müssen an die neuen Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Ab dem 2. April müssen alle Kunden Einweghandschuhe tragen.
Von 10.00 Uhr-12.00 Uhr sind Geschäfte ausschließlich für Senioren über 65 Jahre geöffnet. Senioren haben ein höheres Risiko für eine Coronavirusinfektion. Die Geschäfte können alle Besucher während der übrigen Arbeitszeit bedienen.
Hotels und Herbergen sind geschlossen. Die tägliche Miete von Wohnungen ist verboten.
Hotels und andere Unterkünfte (auf kurzfristiger Mietbasis) werden geschlossen. Sie dürfen nur dann geöffnet sein, wenn sich darin unter Quarantäne stehende Menschen oder medizinisches Personal aufhält.
Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich auf einer Geschäftsreise befinden und im Rahmen ihrer Tätigkeit Unterkunftsdienste in Anspruch nehmen. Die Hotels bleiben für diese Personen geöffnet.
Die Quarantäne für Angehörige
Die Quarantäne wird ausgeweitet: Wer mit einer Person in Quarantäne lebt, unterliegt selbst den gleichen Maßnahmen (dies betrifft Personen, die ab Inkrafttreten dieser Regelungen einer Quarantäne unterzogen werden).
Geschlossene Einkaufszentren, Restaurants und Schönheitssalons
Alle Friseur-, Schönheits-, Tätowier- und Piercingläden sind ausnahmslos geschlossen. Auch außerhalb der Salons werden diese Dienstleistungen nicht möglich sein. Hausbesuche sind nicht möglich. Alle Rehabilitationsleistungen, die für die Gesundheit der Patienten nicht unbedingt notwendig sind, werden abgesagt.
Alle bisher geltende Einschränkungen wurden aufrechterhalten. Geschlossen bleiben also Kaufhäuser, Kinos, Bars und Restaurants, die die Bestellungen nur zum Mitnehmen anbieten dürfen. Es finden weiterhin Grenzkontrollen statt, Flüge und Massenveranstaltungen wurden abgesagt. Personen, die aus dem Ausland zurückkehren werden unter Quarantäne gestellt.
“Wir wollen, dass das Unglück, das die Welt erfasst hat, so schnell wie möglich verschwindet. Wir hoffen auf eine allmähliche Rückkehr zum normalen Wirtschaftsleben, vielleicht im April“, sagte Mateusz Morawiecki. “ Es hängt alles davon ab, wie verantwortungsbewusst jeder mit den auferlegten Einschränkungen umgeht.“
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