Coronavirus in Polen. Was ist erlaubt und was verboten? Die Regierung führt weitere Einschränkungen ein
Der Ministerpräsident hat die Einführung weiterer Einschränkungen angekündigt. Wir werden das Zuhause nur um notwendige Angelegenheiten zu erledigen, verlassen dürfen. Verboten werden alle Menschenversammlungen von über zwei Personen, auch die öffentlichen Verkehrsmittel werden von den Einschränkungen betroffen.
26.03.2020 17:34
Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und Gesundheitsminister Łukasz Szumowski haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Einführung neuer Einschränkungen angekündigt. Der Kampf gegen die Coronavirus-Epidemie tritt in die nächste Phase ein.
“Diese Situation verlangt von uns enorme Disziplin“, betonte der Ministerpräsident.
Die neue Verordnung wird jeder von uns zu spüren bekommen. Es ist ein vorübergehendes Ende von Treffen mit Freunden an Boulevards, Spielplatzbesuchen mit Kindern oder Grillen in Parks. Was ist verboten?
- Es wurde ein absolutes Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen eingeführt. Dies betrifft jedoch keine Familien.
- Das Verlassen des Hauses ist verboten. Es ist jedoch erlaubt das Zuhause aus triftigen Gründen wie das notwendige Einkaufen oder der Weg zur Arbeit zu verlassen.
- Die Einschränkungen betreffen auch den öffentlichen Verkehr. Die Hälfte der Sitzplätze in Bussen und Straßenbahnen muss frei bleiben.
- Alle bisherigen Einschränkungen gelten weiterhin. Beim Verstoß dagegen drohen Strafen.
Das Verbot das Haus zu verlassen
Das Schlagwort “bleib zu Hause“ wird keine Empfehlung, sondern eine Pflicht sein. Der Ministerpräsident informierte, dass das Verlassen des Hauses nur aus wirklich triftigen Gründen, erlaubt wird. Dazu zählen das notwendige Einkaufen, Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit, wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice gewährleisten kann.
“Wir verstehen natürlich die Notwendigkeit mit dem Hund spazieren zu gehen, aber wir bitten, sich in Parks oder auf Spielplätzen nicht zu versammeln“. “Ich glaube, dass wir im Stande sind, anderen Diensten, die sich um uns kümmern, so viel geben zu können“, sagte Gesundheitsminister Łukasz Szumowski.
Abgesehen vom Spazierengehen mit dem Hund, gilt das Verbot auch nicht für das Hinausgehen, um den engsten Verwandten zu helfen. Auch wenn jemand als Volontär beim Kampf gegen das Virus tätig ist, darf er sich im Rahmen dieser Tätigkeit frei bewegen.
Die Polizei soll die Einhaltung dieser Regeln überwachen und beurteilen, ob jemand einfach nur spazieren geht oder ob es einen triftigen Grund für sein Hinausgehen gibt. Verstöße gegen die Vorschriften sollen mit Bußgeldern bestraft werden.
Das Versammlungsverbot
Eingeführt wird ein absolutes Versammlungsverbot. Verboten werden laut neuen Vorschriften jegliche Begegnungen, Veranstaltungen oder Versammlungen. Eine Ausnahme stellen Ereignisse dar, an denen nur Familienmitglieder teilnehmen.
“Wenn wir unsere Kontakte nicht auf das Minimum begrenzen, werden wir die Zahl der Kranken nicht reduzieren und keine größere Zahl an menschlichen Leben retten können. Ich weiß, dass es schwer ist, aber ich bitte um noch stärkere Einschränkungen“, betonte Łukasz Szumowski.
Im öffentlichen Raum dürfen sich höchstens zwei Personen gemeinsam aufhalten - diese Einschränkung gilt nicht für Familien. An Gottesdiensten oder Beerdigungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Dazu zählen keine Personen, die bei der Abwicklung der Zeremonie tätig sind z.B. Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens.
Es ist somit verboten in den Wald zu gehen und dort Freunde zum Grillen zu treffen. Also das, was in den letzten Tagen stattgefunden hat, als Wälder, Parks und Boulevards voll von Spaziergängern waren, die sich in Gruppen versammelt haben.
Die Strafe für den Verstoß kann bis zu 5.000 PLN betragen. Die Einschränkungen der Personenzahl gelten nicht für Betriebe. In diesen sollen jedoch die Empfehlungen der Hauptsanitärinspektion in Bezug auf die Einhaltung der Distanz zwischen den Mitarbeitern und die Desinfektionsmittel, angewendet werden.
Einschränkungen im öffentlichen Verkehr
Weitere Einschränkungen betreffen den öffentlichen Verkehr. Busse und Straßenbahnen werden weiterhin verkehren, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Fahrzeug befinden darf, wurde jedoch begrenzt. Nur die Hälfte der Sitzplätze wird besetzt werden dürfen, damit zwischen den Passagieren die unerlässliche Distanz eingehalten werden kann.
“Eine Bitte an die Stadtbehörden, den öffentlichen Verkehr so zu organisieren, dass lediglich jeder zweite Sitzplatz besetzt wird. Je weiter wir voneinander entfernt werden, desto sicherer wird es für uns sein“, appellierte der Gesundheitsminister.
Mateusz Morawiecki betonte, dass in Bussen und Straßenbahnen kein Gedränge herrschen darf. Die Verkehrsmittel müssen sicher für Personen sein, die gezwungen sind diese zu nutzen.
“Wir sollten die öffentlichen Verkehrsmittel frei lassen und zwar für diejenigen, die zur Arbeit, zur Apotheke und zum Geschäft fahren müssen, oder auch für diejenigen, die kein Homeoffice anbieten können“, sagte der Ministerpräsident.
Geschlossene Einkaufszentren, Restaurants und Bars
Alle bisher geltende Einschränkungen wurden aufrechterhalten. Geschlossen bleiben also Kaufhäuser, Kinos, Bars und Restaurants, die die Bestellungen nur zum Mitnehmen anbieten dürfen. Es finden weiterhin Grenzkontrollen statt, Flüge und Massenveranstaltungen wurden abgesagt. Personen, die aus dem Ausland zurückkehren werden unter Quarantäne gestellt.
“Wir wollen, dass alle Polen nach Ostern an ihre Arbeitsplätze zurückkehren und dass die Abiturprüfungen dieses Jahr stattfinden“, sagte Mateusz Morawiecki. “Wir werden viele Verhaltensweisen meiden müssen, die früher normal waren.“
Der Ministerpräsident teilte auch mit, dass es aktuell nicht nötig sei, die Präsidentschaftswahlen zu verschieben.
“Ich sehe keinen Grund dafür, dass die Präsidentschaftswahlen oder Abiturprüfungen nicht zustande kommen sollen. Alles wird natürlich unter Einhaltung entsprechender Maßnahmen stattfinden müssen“, fügte er hinzu.
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